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Zwar wurde den Tieren bereits seit Aristoteles eine Art „pauschalierte“ Empfindungsfähigkeit zuerkannt; dieses Tierbild blieb jedoch lange Zeit ohne moralische Konsequenzen. Mit der Aufklärung des 18. Jahrhunderts kam eine rationale Ethik auf, die einer breiteren Schicht zugänglich war. Es verbreitete sich verstärkt die Einsicht, dass der Mensch nicht nur gegenüber seinesgleichen ethische Verpflichtungen eingeht, sondern auch gegenüber allen leidensfähigen Tieren. So sollen für Nutztiere verbesserte Haltungsbedingungen erreicht werden, ebenso soll gewissen Tiergruppen aufgrund ihrer höheren Bewusstseinslage eine erhöhte ethische Aufmerksamkeit zukommen.
Auch wenn bis heute nicht abschließend geklärt ist, welchen Tierarten eine bewusste Empfindungsfähigkeit zugestanden wird und welchen nicht, bildet die Rücksichtspflicht gegenüber den leidensfähigen Tieren die Basis tierethischer Überlegungen. Die Frage nach der Leidensfähigkeit der Tiere wirft jedoch weitere Fragen auf. Wie verhält es sich mit der entsprechend zu fordernden, schmerzlosen Tötung von Tieren? Oder Eingriffen, die nicht zwangsläufig Leid oder Schmerz hervorrufen, wie etwa gentechnische Veränderungen, welche möglicherweise erst im späteren Leben der gentechnisch veränderten Lebewesen zu leidhaften Folgen führen könnten? Solche Problemstellungen führen zwangsläufig hin zu der Frage nach dem Eigenwert der Tiere, nach einer inhärenten Würde, die unantastbar sein muss. Denn zweifelsohne besitzen alle Lebewesen einen Wert, der sie unabhängig von ihrer Nützlichkeit oder Nutzbarkeit durch den Menschen schützenswert macht.
Ein anthropozentrisch vertretbarer, Leid vermeidender und biologisch sinnvoller Ansatz findet sich in den so genannten Fünf Freiheiten wieder, die als Grundprinzipien einer verantwortlichen Nutztierhaltung und –Zucht angesehen werden können. Diese Grundfreiheiten wurden bereits in den Sechziger Jahren von dem so genannten Brambell Committee der damaligen britischen Regierung formuliert. Das Farm Animal Welfare Council (FAWC), namentlich Professor John Webster, formulierte später die Fünf Freiheiten in der Form, wie sie heute vorliegen. Sie wurden auch von der Europäischen Union in ihrem Aktionsplan Tierschutz 2006-2010 als Eckpfeiler der EU- Tierschutzpolitik übernommen.
Diese Fünf Freiheiten sind:
1. Freiheit von Hunger, Durst und Fehlernährung
2. Freiheit von Unbehagen
3. Freiheit von Angst und Leiden
4. Freiheit von Schmerz, Verletzung und Krankheit
5. Freiheit zum Ausleben normalen Verhaltens
Die Schweisfurth-Stiftung ist bemüht, an der Umsetzung dieser Grundfreiheiten für unsere Nutztiere mitzuwirken und sich für eine lebenswerte Zukunft für alle Mitgeschöpfe einzusetzen. 
Die Grenzen der Würde
Artikel von Rolf Roew
Mitgeschöpf oder lebendige Ware?
Artikel von Ulrich Seidel
Die Nordelbische, 14.01.2007, S. 1
Mehr Ehrfurcht und Fürsorge für unsere Nutztiere
Artikel von Prof. Dr. Franz-Theo Gottwald
Die Nordelbische, 14.01.2007, S. 3
Schächten - interreligiös
Artikel von Dr. Heike Baranzke
Was darf der Mensch? Tiere und Ethik
Warum sollen Tiere glücklich sein?
Artikel von Dr. Heike Baranzke
Vom Produkt-Design zur Designer Kuh
Artikel von Anita Idel
In: Schneider, Manuel (Hrsg.): Den Tieren gerecht werden: Zur Ethik und Kultur der Mensch-Tier-Beziehung. FG Angewandte Nutztierethologie und Artgemäße Tierhaltung, Universität-Gesamthochschule Kassel, Tierhaltung Bd. 27, 2001
Dürfen wir Tiere zu Nahrungszwecken töten?
Text von Dr. Manuel Schneider
Haben Tiere auch eine Würde?
Text von Dr. Manuel Schneider
Der etwas andere Fleischgenuss
Ein Bericht über Wurst- und Fleischwaren in den Herrmannsdorfer Landwerkstätten

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