|
Seit dem 22. August 2008 arbeitet Prof. Dr. Franz-Theo Gottwald in der Ethik-Jury im DIALREL-Prozess mit (Encouraging Dialogue on Issues of Religious Slaughter, gefördert von der EU mit Teilnehmern aus 11 Ländern). Bewertet werden sechs Szenarien zum betäubungslosen Schlachten (Halal / Koscher). Diese sechs Szenarien beziehen sich auch auf Regelungen, die in einigen Ländern praktiziert werden.
Im Einzelnen handelt es sich um:
1. Verbot des betäubungslosen Schlachtens, z.B. in der Schweiz.
2. Post-Cut Stunning – Die Betäubung nach dem Schnitt, z.B. in Österreich.
3. Elektrokurzzeitbetäubung – Reversible Betäubung vor dem Schnitt, z. B. in
Deutschland.
4. EU-Richtlinie 93/119: Ausnahmeregelung vom Betäubungsverbot bei
bestimmten religiösen Vorschriften OHNE quantitative Begrenzung auf den
Markt der Gläubigen, z. B. in Deutschland.
5. §4a TierSchG: Ausnahmeregelung vom Betäubungsverbot bei bestimmten
religiösen Vorschriften MIT quantitativer Begrenzung auf den Markt der
Gläubigen z.B. in Deutschland.
6. Labelling: Kennzeichnungspflicht für Fleisch aus betäubungsloser
Schlachtung, z.B. in Deutschland.

|